Zeitwert - Erklärung

Diese Regelung findet in der Sach- und der Haft­pflichtversicherung Anwendung.
Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzgl. einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung.

Beispiel:

Sie verursachen einen Privathaftpflichtschaden. Aus Unachtsamkeit stoßen Sie eine Fotokamera vom Tisch, sie fällt auf den Boden und ist kaputt. Wir gehen von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.

  • Gekauft wurde die Kamera vor 3 Jahre für 500 EUR
  • Heutiger Zeitwert nach 3 Jahren beträgt noch 100 EUR
  • Der Geschädigte bekommt 100 EUR Schadensersatz!

Einige gute Versicherer gehen in neueren Bedingungswerken aber schon dazu über, bis zu einem bestimmten Betrag (1.000 bis 2.000 EUR) eine Neuwertentschädigung zu leisten. Zeitwertentschädigungen enden oft mit Streit unter den Beteiligten (Nachbarn oder Freunde), denn der "innere oder ideelle Wert" war einfach oft höher als der Zeitwert.

In unserem Fall ist dem Geschädigten seine Kamera noch deutlich mehr wert als die besagten 100 EUR, denn sie hat funktioniert und schöne Bilder gemacht. Für 100 EUR Entschädigung kann er sich aber kaum eine neue Kamera leisten.

 



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