Neuwert - Erklärung

Der Neuwert ist der Wert, der aufgewendet werden muss, um das gleiche Gut am heutigen Tage neu zu kaufen. Somit zahlt sie im Schadensfall in der Regel die Summe, welche vom Versicherten benötigt wird, um die beschädigte, zerstörte oder entwendete Sachen in der heutigen Zeit zu ersetzen.

Die Neuwertklausel findet z. B. in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Anwendung.

Beispiel:

Aufgrund Bruch eines Wasserleitungsrohres wird der Keller teilweise unter Wasser gesetzt. Die dortigen Möbel werden zerstört. Dieses Mobiliar wird zum Neuwert erstattet.

Wichtig

Es muss die korrekte Versicherungssumme ermittelt worden sein, eine Unterversicherung darf nicht bestehen, sonst gilt anteilige Erstattung.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie noch Anschaffungsbelege vorweisen können, sonst kann es zu unterschiedlichen Auffassungen der Neuwertes kommen.



[ zurück ]